Vorbereitungsdienst
Vorbereitungsdienst des beruflichen Lehramts in Niedersachsen
Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen zum 18-monatigen Vorbereitungsdienst im berufsbildenden Lehramt - häufig auch Referendariat genannt - für das Bundesland Niedersachsen und somit den Einstieg in die Beamten-Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst.
Ausbildungsregionen in Niedersachsen
Insgesamt lassen sich die sieben Studienseminare in Niedersachsen in vier Ausbildungsregionen einordnen.
Dies stellen die Ausbildungsregionen:
- Braunschweig mit den Studienseminarstandorten Braunschweig und Göttingen,
- Hannover mit den Studienseminarstandorten Hannover und Hildesheim,
- Lüneburg mit dem Studienseminarstandort Stade und
Innerhalb der verschiedenen Ausbildungsregionen werden zumeist alle Ausbildungsfachrichtungen und -unterrichtsfächer angeboten.
Weitere Informationen zu den angebotenen Fachrichtungen und Unterrichtsfächern finden Sie auch auf den jeweiligen Internetseiten der Studienseminare.
Häufig gestellte Fragen zum Vorbereitungsdienst
Im Folgenden haben wir eine Sammlung von häufig gestellten Fragen zum Vorbereitungsdienst zusammengestellt, welche Ihnen dabei helfen sollen sich optimal bereits zum Ende Ihres Lehramtsstudiums auf das Referendariat vorzubereiten.
Meine Fragen zum...
Die Bezeichnungen Vorbereitungsdienst, Lehramtsreferendariat, zweite Phase der Lehrerausbildung und Referendariat sind in diesem Verständnis gleich zu setzen.
Insgesamt dauert der Vorbereitungsdienst in Niedersachsen 18 Monate.
Für nachfolgende Fächer ist eine Ausbildung in Niedersachsen möglich:
- Berufliche Fachrichtungen:
- Wirtschaftswissenschaften
- Bautechnik
- Chemietechnik
- Druck- und Medientechnik
- Elektrotechnik
- Farbtechnik und Raumgestaltung
- Fahrzeugtechnik
- Gesundheitswissenschaften
- Holztechnik
- Metalltechnik
- Lebensmittelwissenschaft (Ernährung)
- Textiltechnik und Bekleidung
- Körperpflege (Kosmetologie)
- Hauswirtschaftswissenschaften (Ökotrophologie)
- Pflegewissenschaften
- Sozialpädagogik
- Agrarwirtschaft
- Informationstechnik (Angewandte Informatik)
- Wirtschaftswissenschaften
- Bautechnik
- Chemietechnik
- Druck- und Medientechnik
- Elektrotechnik
- Farbtechnik und Raumgestaltung
- Fahrzeugtechnik
- Gesundheitswissenschaften
- Holztechnik
- Metalltechnik
- Lebensmittelwissenschaft (Ernährung)
- Textiltechnik und Bekleidung
- Körperpflege (Kosmetologie)
- Hauswirtschaftswissenschaften (Ökotrophologie)
- Pflegewissenschaften
- Sozialpädagogik
- Agrarwirtschaft
- Informationstechnik (Angewandte Informatik)
- Unterrichtsfächer:
- Agrarwirtschaft
- Chemie
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Geschichte
- Informatik
- Mathematik
- Niederländisch
- Physik
- Politik
- Evangelische Religion
- Katholische Religion
- Spanisch
- Sport
- Sonderpädagogik LbS
- Werte und Normen
- Ausbildungsschwerpunkte:
- Banken/Versicherungen
- Büroberufe
- Handel
- Industrie
- Steuerberatung
- Recht u. öffentliche Verwaltung
- Agrarwirtschaft
- Chemie
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Geschichte
- Informatik
- Mathematik
- Niederländisch
- Physik
- Politik
- Evangelische Religion
- Katholische Religion
- Spanisch
- Sport
- Sonderpädagogik LbS
- Werte und Normen
- Banken/Versicherungen
- Büroberufe
- Handel
- Industrie
- Steuerberatung
- Recht u. öffentliche Verwaltung
Informationen hierzu sind auf den jeweiligen Homepages der Studienseminare zu finden. Prüfen Sie zu welcher Ausbildungsregion Ihre gewünschte Ausbildungsschule gehört (siehe Ausbildungsregionen in Niedersachsen).
Informationen zur Vorbereitung auf die Bewerbung sind auf der Homepage der Niedersächsischen Landesschulbehörde Regionalabteilung Braunschweig zu finden.
Informationen zur Besoldung während des Referendariats („Anwärtergrundbeträge für A13“) sind auf der Homepage des Niedersächsischen Landesamts für Bezüge und Versorgung einsehbar.
Informationen zum Bewerbungsverfahren befinden sich auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Die Kontaktdaten der Servicestelle finden Sie unter der Homepage der Niedersächsischen Landesschulbehörde Regionalabteilung Braunschweig.
Die Bewerbungstermine finden Sie unter www.zulaonline.niedersachsen.de.
Ihre Bewerbung reichen Sie über das Zula-Online-Portal der Niedersächsischen Landesschulbehörde Regionalabteilung Braunschweig ein.
Sie benötigen unter anderem folgende zusätzliche Dokumente:- persönlich unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf (mit Lichtbild),
- eine Kopie des Zeugnisses (Master of Education oder Vergleichbares)
Ebenso sind weitere eventuell einzureichende Unterlagen notwendig, wie z. B.- Schwerbehindertenausweis,
- Gleichstellungsbescheid,
- Nachweis über Unterhaltspflicht gegenüber einer nicht erwerbsfähigen Person,
- Zurechnungszeiten (z. B. Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder, Wehrpflicht, Zivildienst, Freiwilliges soziales Jahr),
- Berufspraktische Zeiten
- Nachweis zur Bindung an einem bestimmten Ort
Eine Zeugniskopie kann bis spätestens drei Monate vor dem Einstellungstermin bei der Landesschulbehörde nachgereicht werden (auch „Nachreichfrist“ genannt). Halten Sie hierzu Absprache mit den Ansprechpersonen der Niedersächsischen Landesschulbehörde Regionalabteilung Braunschweig.
Durch die Übersendung der persönlichen Daten und der Ausfüllung des Bewerbungsbogens wird die Landesschulbehörde Niedersachsen informiert. Erst nach diesen Schritten und mit Abgabe aller Unterlagen ist die Bewerbung gültig. Der Status kann jederzeit über das Zula-Online-Portal abgerufen werden.
Wenn es mehr Bewerbungen als Ausbildungsplätze gibt, kommt es zu einem Auswahlverfahren. Dann greifen die Kriterien für eine Zulassungsbeschränkung nach § 119 NBG (Nds. GVBl. 6/2009 S.72).
Wichtig sind besonders die Fächer des dringenden Bedarfs an den Schulen. Eine Vergabe von bis zu 20 % der freien Ausbildungsplätze läuft nach der Gesamtnote des Studienabschlusses und dem eigenen Lebensalter ab.
Es werden- mindestens 55 % der Ausbildungsplätze nach der Gesamtnote des Studienabschlusses (Master of Education) vergeben.
- Weitere 35 % werden nach der Wartezeit aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes vergeben und
- schließlich die letzten 10 % werden nach der außergewöhnlichen Härte vergeben.
Hierbei werden BewerberInnen nach einer anderen Reihenfolge berücksichtigt.
- Dies kann im Sinne des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches schwerbehinderte Menschen nach dem Grad der Behinderung betreffen,
- BewerberInnen mit dem Hintergrund einer gesetzlichen Verpflichtung des Unterhalts für ein oder mehrere Kinder oder einer nicht erwerbsfähigen Person
- oder Fälle die eine andere glaubhafte außergewöhnliche Härte betreffen.