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digitaLe Grundlagenkurs

Persönlichkeitsrecht

Was darf ich nur mit Erlaubnis anderer veröffentlichen?

Hast du dich schonmal unwohl gefühlt, wenn Unbekannte ihre Handykamera auf dich richteten? Wir können nicht unterscheiden, ob sie dabei Textnachrichten lesen oder wirklich Fotos machen. Es gilt: Jede*r hat das Recht, über das eigene Bild und Wort zu entscheiden. Ausnahmen sind nur Personen von erheblichem öffentlichen Interesse wie Spitzenpolitiker*innen oder Künstler*innen. Wer dich fotografieren will oder Tonaufnahmen machen möchte, muss dich vorher um Erlaubnis fragen. Umgekehrt musst du fragen, bevor du Fotos von anderen Personen machst - spätestens aber, bevor du solche Aufnahmen veröffentlichst. Das gilt auch für Bilder, die dir Freunde freiwillig überlassen haben - sie haben dann immer noch die Bildrechte und ohnehin gilt das Persönlichkeitsrecht.

Auch Gruppen können nicht mehr ungefragt ins Netz gestellt werden. Die Auflösung von vielen digitalen Kameras ermöglicht, Bilder derart zu vergrößern, dass am Ende wieder einzelne Personen erkennbar sind. Bei (öffentlichen) Veranstaltungen solltest du darauf hinweisen, dass Fotos oder Aufnahmen gemacht werden und auch erläutern, für welche Zwecke sie genutzt werden sollen. Ganz sicher gehst du, wenn du eine Einverständniserklärung der Nutzung unterschreiben lässt.

Das Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht am eigenen Bild und an der eigenen Stimme. Daraus leiten sich einige Regeln ab.
  • Nutzer*innen sollen andere nicht ungefragt in die Öffentlichkeit bringen, es sei denn, es besteht ein öffentliches Interesse.
  • Vor der Veröffentlichung von Fotos muss die Einwilligung eingeholt werden.
  • Löschung von Fotos kann verlangt werden (via Mail und eine Frist nennen). Auch bei dem Dienst, der ein Portal betreibt, kann die Löschung beantragt werden. Ein Screenshot ist bei eventuell nötiger juristischer Verfolgung sinnvoll.
  • Bei rechtlicher Belangung: Den Quelltext der Website abspeichern. (Strg + [u] oder Suchanfrage: “Quelltext anzeigen” und dabei den Browser angeben)
Rechtsverletzungen können per Abmahnung, Unterlassungsanzeige bis zur Strafanzeige juristisch belangt werden.

Besonders geschützte Räume

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