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Urheberrecht

Was regelt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht gilt auch im Internet. Alle Werke mit schöpferischer Höhe fallen darunter, also Texte, Bilder und Audio-Dokumente. Kreative Arbeit kann auch eine Fotocollage sein. Sind jedoch die Fotos nicht stark verändert, sind die ursprünglichen Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber weiterhin zu nennen sowie um Verwendungsrechte anzufragen.
Eine Nutzung im privaten Rahmen ist bei der im Internet veröffentlichten Bilder, Videos, Audio-Dateien und Texten in der Regel erlaubt. In der Lehre gelten einige Ausnahmen, eine Weiterverbreitung auf eigenen Internetkanälen ist nicht per se erlaubt.
Nutzungsrechte
Grundsätzlich liegen die Bildrechte für Fotos und Grafiken bei den Erstellenden. Die Urheberinnen und Urheber können ihre Bilder aber auch – abgestuft – für die Verwendung durch Dritte freigeben. Dabei wird von Lizenzen gesprochen. Zu den freien Lizenzen zählen "Creative Commons" oder "GNU Free Documentation License". Im Falle von Open Educational Ressource (OER) muss stets bei Bildmaterial die Lizenz geklärt sein.
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Bei der Angabe von Lizenzen solltest du immer auch die Logos verwenden. Das Symbol für Creative Commons wird bei den entsprechenden Lizenzen stets vorangestellt, die Übrigen können je nach Lizenzstufe dazu kombiniert werden.
Lizenzstufen
Daraus ergeben sich sechs Stufen der Weitergabe.

Urheberrechtsänderung am 1. März 2018
- Der neue § 60a UrhG erlaubt für Lehrzwecke die Nutzung von 15% eines Werkes (auch Schulbücher und Ausschnitte von Filmen). Vollständig genutzt werden dürfen Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift sowie sonstige Werke geringen Umfangs (ca. 25 Textseiten, 6 Notenseiten, 5 Minuten Film/Musik) und vergriffene Werke.
- Erlaubt ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, d. h. die Weitergabe von Kopien im Rahmen der Lehre sowohl in analoger als auch digitaler Form, beschränkt auf den Teilnehmerkreis der Lehrveranstaltung.
- Der Teilnehmerkreis der Lehrveranstaltungen wurde erweitert auf Lehrende und Teilnehmer*innen der jeweiligen Veranstaltung, Lehrende und Prüfer*innen an derselben Bildungseinrichtung sowie Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
<center>Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)</center>
<center>§ 60a Unterricht und Lehre</center>
(1) Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden
1. für Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung,
2. für Lehrende und Prüfer an derselben Bildungseinrichtung sowie
3. für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient.
(2) Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke dürfen abweichend von Absatz 1 vollständig genutzt werden.
(3) Nicht nach den Absätzen 1 und 2 erlaubt sind folgende Nutzungen:
1. Vervielfältigung durch Aufnahme auf Bild- oder Tonträger und öffentliche Wiedergabe eines Werkes, während es öffentlich vorgetragen, aufgeführt oder vorgeführt wird,
2. Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines Werkes, das ausschließlich für den Unterricht an Schulen geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet ist, an Schulen sowie
3. Vervielfältigung von grafischen Aufzeichnungen von Werken der Musik, soweit sie nicht für die öffentliche Zugänglichmachung nach den Absätzen 1 oder 2 erforderlich ist.
(4) Bildungseinrichtungen sind frühkindliche Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung.
Zum Nachlesen: §60 a UrhG
Mit Handlungsübersicht eine Übersicht der Georg-August-Universität Göttingen
Infos zum Thema Raubkopien, Unterrichtsmaterialien und Schulungsangebote: http://www.respectcopyrights.de