digitaLe Grundlagenkurs
Datenschutz

Was muss ich beim Umgang mit Daten beachten?
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die regelt, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist. Sie gilt für alle Datenverarbeiter wie den privaten Mailverkehr, öffentlich in Bildungseinrichtungen oder gewerblich etwa Serviceanbieter von Datenclouds. Die DSGVO gilt europaweit.
Schwerpunkte sind die Zustimmung zu jeglicher Verarbeitung personenbezogener Daten. Dabei werden die Daten immer zweckgebunden erhoben und auch nur solche gespeichert, die zum Erreichen des Zwecks nötig sind. Eine erhöhte Transparenz wird durch die neuen Auskunfts- und Informationspflichten seitens der datenverarbeitenden Stellen erreicht.
Speziell zum Datenschutz an Schulen wird von der Landesschulbehörde beraten. Eine Website mit vielen Leitfäden bietet hierzu auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen.
https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/schulen/datenschutz-in-schulen-56175.html
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat viele Fragen rund um die “Sicherheit im Medienalltag” in einem PDF zusammengestellt. Es kann als PDF inklusive einer großen Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQ) auf der Website heruntergeladen werden.
https://www.lfd.niedersachsen.de/themen/schulen/schulen_ans_netz_mit_sicherheit/schualen-ans-netz---mit%20sicherheit-56083.html
Was regelt die Datenschutzgrundverordnung?
Jede und jeder hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer oder seiner Daten zu bestimmen.
Erlaubnis von Fotografien: Zusätzlich zum Persönlichkeitsrecht erhöht die DSGVO besonders den Schutz von Kindern.
Zu den personenbezogenen Daten zählen Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, wie z. B. Name, Anschrift, Alter, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Ethnie, Einkommen, Vermögen, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Krankheiten, Zeugnisnoten, Berufsbezeichnung.
Eine natürliche Person ist dann bestimmbar, wenn es der datenverarbeitenden Stelle möglich ist, mit Zusatzwissen (unter Umständen unter Heranziehung anderer Datenbestände) die Einzelangaben dieser konkreten Person zuzuordnen.
Die Verwendung und Bearbeitung personenbezogener Daten ist eine Datenverarbeitung. Ein Beispiel ist das Senden einer Mail: die Mailadresse ist personenbezogen. Die Datenverarbeitung ist nicht auf digitale Medien beschränkt, sie gilt für sämtliche Medien (also auch Papier, Bild- und Tonträger).
Tätigkeiten sind das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen sowie Nutzen personenbezogener Daten.
Einer der wichtigsten Grundsätze der DSGVO ist die Datensparsamkeit: Es dürfen nur die personenbezogenen Daten gespeichert werden, deren Nutzung gegenseitig vereinbart wurde.
Jeder und jede kann von datenverabeitenden Stellen die Auskunft verlangen, welche Daten gespeichert werden. Nach dem Beenden der Datenverarbeitung kann jede/r (im Einzelfall nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten) eine Löschung der gespeicherten persönlichen Daten verlangen.
Mit dem Bekanntwerden von Verletzungen des Datenschutzes muss die datenverarbeitende Stelle die Betroffenen informieren. Bei Bedarf (Gefahr im Verzug) auch als öffentliche Meldung.