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digitaLe Grundlagenkurs

Einführung

Welche Gesetze regeln was?

Die wichtigsten Gesetze beim digital gestützten Lehren sind das Urheberrecht und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wenn es um Übergriffe im Internet geht, spielen Strafrecht und Zivilrecht eine wichtige Rolle.

Übergriffe im Internet

Es gibt einen normativen Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht. In der Rechtssprechung werden rassistische und antisemitische Übergriffe wahrgenommen und verfolgt. Bislang waren frauenfeindliche und antigender Übergriffe ein "blinder Fleck" und wurden als politische Debatte angesehen. Die Jurisitin Ulrike Lembke ruft dazu auf, solche Fälle zur Anzeige zu bringen: "Wenn Recht nicht genutzt wird, entwickelt es sich auch nicht." Inwieweit die Sexismusdebatten wie im Jahre 2018 hier etwas bewirken, wird sich langfristig zeigen.

Hasskriminalität ist in der BRD kein Straftatbestand; die OSZE ist da auf dem Wege.

Strafrecht und Zivilrecht stellen rechtliche Optionen dar. Folgende Probleme treten in der Praxis auf:
  • häufig ist eine rechtliche Verfolgung eine Abwägung,
  • oft fehlt die Gegenseite für eine Anzeige,
  • strafrechtliche Anzeigen stellen nur wenige Staatsanwälte mit anonymen Kläger; Problem: bei der Anzeige erhalten Hater und Stalker die Adresse derer, die sie beschuldigen.

TULLU-Regel

Ein bewusster Verzicht auf Verwertungsrechte ist das Teilen von Medien im Bereich der Lehre. Die Abkürzung OER steht für Open Educational Ressources. Da die Urheberrechte jedoch weiterhin gelten und die Nutzungsrechte in Stufen freigegeben werden können, ist es wichtig, die Quelle richtig zu zitieren. Die TULLU-Regel ist eine Merkhilfe dafür.

  • Titel – gib den Titel des Materials an, wenn es einen gibt.
  • Urheberin oder Urheber angeben. Der Name ist so zu verwenden, wie er angegeben wird. Dabei kann es sich auch um Nutzernamen, einen Gruppen-, Organisations-, Firmen- oder Vereinsnamen handeln.
  • Lizenz – gib auch die Creative Commons Lizenz an. Es gibt verschiedene Versionen, daher übernehme auch die Nummerierung und eventuell Länderkennung.
  • Link zur Lizenz – gib den Link zum Lizenztext an. Bei Printproduktion musst du ihn ausschreiben.
  • Ursprungsort – gib den Link an, an dem du das Material gefunden hast. So können weitere Nutzende die Quelle prüfen.

Alles ist unverbindlich!

Dieses Lernmodul ist eine grobe Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung! Bei konkreten Fragen wende dich entweder an den oder die Datenschutzbeauftragten oder suche anwaltliche Beratung.

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